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Wir haben ein ausgefeiltes Mahnsystem entwickelt, das Ihre Schuldner auf verschiedenen „Kanälen“ anspricht. Dabei ist uns ein freundlicher und professioneller Umgang mit Ihren Schuldnern selbstverständlich.
Zunächst führen wir ein außergerichtliches Mahnverfahren durch. Es beginnt noch am selben Tag, an dem Sie uns Ihre Forderungen per Fax oder Post (bis 12 Uhr eingehend), mit der Zusendung des ersten Mahnschreibens. Es werden folgende Mahnstufen nacheinander durchlaufen:
v Schriftliche Mahnungen per Post
v Schriftliche Mahnungen per Email
v Schriftliche Mahnungen per SMS
v Telefonische Mahnungen
v Mahnbescheidsverfahren
v Zwangsvollstreckung
Bei strittigen Forderungen sowie bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid haben Sie die Möglichkeit, einzelne Forderungen zum gerichtlichen Klageverfahren zu geben. Hier führt unsere Vertragskanzlei RA Walter Hornauer, Grünwald auf Wunsch das Klageverfahren gemäß gesonderter Abrechnung für Sie durch. Wir stellen gerne den Kontakt für Sie zu dieser Kanzlei her.
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