Die EUROMEDIA, Penzberg, Deutschland, folgend Inkassobüro genannt, übernimmt als gesetzlich zugelassenes Inkassobüro Aufträge zur Eintreibung
von Forderungen zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, folgend AGB genannt:
1. Die Leistungen des Inkassobüros erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Andere Geschäftsbedingungen
werden vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung
nur insoweit anerkannt, wie sie mit diesen AGB übereinstimmen.
2. Als Forderung im Sinne dieser AGB gelten bestehende und voraussichtlich dem Grunde und der Höhe nach unbestrittene Haupt- und Nebenforderungen.
3. Das Inkassobüro ist berechtigt, vom Schuldner Inkassokosten gemäß der
eigenen Kostentabelle zu beanspruchen und nach Zahlung einzubehalten.
Der im Auftragsformular vereinbarte Prozentsatz des eingetriebenen
Forderungsbetrages (gilt auch bei Punkt 6) sowie angefallene
Verzugszinsen auf die Forderung stehen dem Inkassobüro zusätzlich als
Erfolgsprovision zu und werden ebenfalls sofort einbehalten
4. Eingehende Gelder werden vom Inkassobüro zuerst auf die bei ihm
angefallenen Fremd- und Inkassokosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung verrechnet. Eingegangene Gelder werden zeitnah
gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe von Punkt 3 abgerechnet und
in Höhe der Verrechnungsdifferenz ausgezahlt. Als zeitnah gilt eine
Abrechnung zum Ende des Folgemonats nach Zahlungseingang, soweit
eine Verrechnungsdifferenz zugunsten des Auftraggebers in Höhe von
mindestens 20,-- € vorliegt.
5.Das Inkassobüro ist ermächtigt, alle zur Forderungseinziehung zweckdienlichen
Maßnahmen ohne Zustimmung des Auftraggebers zu ergreifen,
insbesondere Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen nach eigenem
Ermessen abzuschließen und Zahlungen der Schuldner entgegenzunehmen.
Der Nachlass auf Forderungen bedarf jedoch der Einwilligung des
Auftraggebers.
6. Zahlungen, die vom Schuldner oder von einem Dritten für den Schuldner
nach Auftragserteilung direkt an den Auftraggeber geleistet werden, fallen
ebenfalls unter die Gebührenregelung nach Punkt 3 und sind unverzüglich,
spätestens jedoch nach 2 Wochen, an das Inkassobüro zu melden. Für
derartige Zahlungen wird dem Auftraggeber vom Inkassobüro eine
Gebührenrechnung auf Basis einer Abrechnung nach den Punkten 3 und 4 übermittelt, die sofort an das Inkassobüro zu zahlen ist.
7. Die Einstufung des Schuldners als zahlungsunfähig oder die Einstufung der
Forderung als uneinbringlich liegt im freien Ermessen des Inkassobüros.
Sobald das Inkassobüro die Forderung als uneinbringlich einstuft, ist das
Inkassobüro berechtigt, die Eintreibung zu beenden und abzurechnen. Das
Inkassobüro ist im übrigen ebenso wie der Auftraggeber zur jederzeitigen
Kündigung des Inkassoauftrages berechtigt.
8. Bei Raten- bzw. Teilzahlung des Schuldners an das Inkassobüro oder an
den Auftraggeber und anschließender Uneinbringlichkeit wegen Umzugs
des Schuldners an einen unbekannten Aufenthaltsort, fehlendem Gerichtsstand
in Deutschland oder Zahlungsunfähigkeit werden die vom Schuldner
nach Punkt 3 geforderten Inkassokosten zzgl. der lediglich anteilsmäßigen
Erfolgsprovision gemäß Punkt 3. Satz 3 verrechnet oder dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt, der diese sofort an das Inkassobüro zu zahlen hat
9. Bei vollständiger Uneinbringlichkeit einer Forderung aufgrund der
Zahlungsunfähigkeit oder des Wegzugs des Schuldners an einen unbekannten
oder nicht in Deutschland befindlichen Aufenthaltsort oder bei
fehlendem Gerichtsstand des Schuldners in Deutschland, sind vom
Auftraggeber lediglich Pauschalgebühren entsprechend folgender Vergütungsliste
gegenüber dem Inkassobüro zu übernehmen:
| Forderungen bis |
€50,00 |
€5,00 |
| Forderungen von |
€51,00 bis €250,00 |
€10,00 |
| Forderungen von |
€251,00 bis €500,00 |
€17,50 |
| Forderungen über |
€500,00 |
€25,00 |
Die Pauschalierung der Gebühren nach Punkt 9. gilt ebenso, wenn die
Forderung bestritten wird, so dass zur Durchsetzung der Forderung ein
streitiges Gerichtsverfahren erforderlich ist, oder der Auftraggeber einen
Rechtsanwalt zur Durchsetzung beauftragt. Dieser wird dazu auch von
seiner Schweigepflicht gegenüber dem Inkassobüro befreit.
10. Das Inkassobüro betreut nach Absprache mit dem Auftraggeber das
gerichtliche Mahnverfahren und erhält hierfür eine Pauschale von €
20,--. Anfallende Barauslagen (bspw. Auskunftskosten, Gerichts- und
Vollstreckungskosten sowie bspw. Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten
etc.) werden vom Auftraggeber getragen.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Auftragserteilung jeglichen
Kontakt mit dem Schuldner wegen der einzutreibenden Forderung zu
unterlassen, d.h. nicht mehr mit ihm zu korrespondieren, zu verhandeln
und keine neuen gerichtlichen Schritte einzuleiten, ohne vorher
das Einverständnis des Inkassobüros eingeholt zu haben. Soweit der
Auftraggeber (bspw. Steuerberater, Heilberufe) gegenüber seinem
Schuldner einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, sichert der
Auftraggeber zu, dass er gegenüber dem Schuldner die Zustimmung
eingeholt hat, die für die Forderungseintreibung notwendigen Informationen
und Daten an das Inkassobüro zwecks Betreibung weiterzuleiten.
12. Bei Verstoß gegen Punkt 11. der AGB, insbesondere Abschluss von
eigenmächtigen Vergleichen ohne Einverständnis des Inkassobüros,
Einschaltung eines weiteren Inkassobüros trotz laufendem Auftrag
oder bei unrichtigen oder unvollständigen Informationen vom
Auftraggeber über die Forderung, die zur Uneinbringlichkeit dieser
führen, kann das Inkassobüro die angelasteten Inkassokosten, sowie
die bis dahin angefallenen Fremdkosten zur Gänze verlangen und
behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor.
13. Für eintretende Verjährung nach Auftragsannahme durch das
Inkassobüro wird gegenüber kaufmännischen Auftraggebern keine
Haftung übernommen.
14. Das Inkassobüro haftet im Übrigen – soweit rechtlich zulässig – nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
15. Für vor Auftragserteilung verjährte Forderungen oder Forderungen,
die vor Auftragserteilung bereits rechtshängig waren oder sind oder
für titulierte Forderungen erhält das Inkassobüro vom Auftraggeber
eine Provision von 30 % von allen zu seinen Gunsten eingehenden
Geldern (auch bei Zahlungen laut Punkt 6). Die Pauschalierung der
Gebühren gemäß Punkt 9 findet bei diesen Forderungen ebenfalls
Anwendung. Die Kostenübernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtsbzw.
Gerichtvollzieherkosten obliegt dem Auftrageber und richtet sich
bei diesen Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften
16. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf eine bereits zurückliegende
oder bestehende Gerichtsanhängigkeit der Forderung hinzuweisen.
Bei Unterlassung dieser Obliegenheit haftet der Auftraggeber für die
dem Schuldner angelasteten Inkassokosten und etwaige angefallene
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sowie für etwaige weitere
Schäden, die dem Inkassobüro entstehen.
17.Im Rahmen der Datenschutzgesetze ist das Inkassobüro berechtigt,
alle erforderlichen bzw. anfallenden Daten zu erheben, zu
verarbeiten, zu nutzen und zu speichern. Nach Abschluss des
Verfahrens hat das Inkassobüro das Recht, die Daten und Akten des
Betreibungsfalles zu vernichten.
18. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Inkassobüros ist
München. Als Gerichtsstand für jegliche gerichtliche Auseinandersetzung
zwischen kaufmännischen Auftraggebern und dem Inkassobüro
wird München vereinbart.
19. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
20. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
Schriftform. Gleiches gilt für die Schriftformabrede selbst.
21. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der wirksamen Regelung soll eine
solche treten, die dem Inhalt der unwirksamen Regelung rechtlich wie
wirtschaftlich entspricht oder möglichst nahe kommt..
22. Alle o. g. Preise und Kosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stand März 2008
Sie können unsere AGB als PDF hier downloaden.
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