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Die EUROMEDIA, Penzberg, Deutschland, folgend Inkassobüro genannt, übernimmt als gesetzlich zugelassenes Inkassobüro Aufträge zur Eintreibung von Forderungen zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, folgend AGB genannt:

1. Die Leistungen des Inkassobüros erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Andere Geschäftsbedingungen werden vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung nur insoweit anerkannt, wie sie mit diesen AGB übereinstimmen.

2. Als Forderung im Sinne dieser AGB gelten bestehende und voraussichtlich dem Grunde und der Höhe nach unbestrittene Haupt- und Nebenforderungen.

3. Das Inkassobüro ist berechtigt, vom Schuldner Inkassokosten gemäß der eigenen Kostentabelle zu beanspruchen und nach Zahlung einzubehalten. Der im Auftragsformular vereinbarte Prozentsatz des eingetriebenen Forderungsbetrages (gilt auch bei Punkt 6) sowie angefallene Verzugszinsen auf die Forderung stehen dem Inkassobüro zusätzlich als Erfolgsprovision zu und werden ebenfalls sofort einbehalten

4. Eingehende Gelder werden vom Inkassobüro zuerst auf die bei ihm angefallenen Fremd- und Inkassokosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. Eingegangene Gelder werden zeitnah gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe von Punkt 3 abgerechnet und in Höhe der Verrechnungsdifferenz ausgezahlt. Als zeitnah gilt eine Abrechnung zum Ende des Folgemonats nach Zahlungseingang, soweit eine Verrechnungsdifferenz zugunsten des Auftraggebers in Höhe von mindestens 20,-- € vorliegt.

5.Das Inkassobüro ist ermächtigt, alle zur Forderungseinziehung zweckdienlichen Maßnahmen ohne Zustimmung des Auftraggebers zu ergreifen, insbesondere Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen nach eigenem Ermessen abzuschließen und Zahlungen der Schuldner entgegenzunehmen. Der Nachlass auf Forderungen bedarf jedoch der Einwilligung des Auftraggebers.

6. Zahlungen, die vom Schuldner oder von einem Dritten für den Schuldner nach Auftragserteilung direkt an den Auftraggeber geleistet werden, fallen ebenfalls unter die Gebührenregelung nach Punkt 3 und sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen, an das Inkassobüro zu melden. Für derartige Zahlungen wird dem Auftraggeber vom Inkassobüro eine Gebührenrechnung auf Basis einer Abrechnung nach den Punkten 3 und 4 übermittelt, die sofort an das Inkassobüro zu zahlen ist.

7. Die Einstufung des Schuldners als zahlungsunfähig oder die Einstufung der Forderung als uneinbringlich liegt im freien Ermessen des Inkassobüros. Sobald das Inkassobüro die Forderung als uneinbringlich einstuft, ist das Inkassobüro berechtigt, die Eintreibung zu beenden und abzurechnen. Das Inkassobüro ist im übrigen ebenso wie der Auftraggeber zur jederzeitigen Kündigung des Inkassoauftrages berechtigt.

8. Bei Raten- bzw. Teilzahlung des Schuldners an das Inkassobüro oder an den Auftraggeber und anschließender Uneinbringlichkeit wegen Umzugs des Schuldners an einen unbekannten Aufenthaltsort, fehlendem Gerichtsstand in Deutschland oder Zahlungsunfähigkeit werden die vom Schuldner nach Punkt 3 geforderten Inkassokosten zzgl. der lediglich anteilsmäßigen Erfolgsprovision gemäß Punkt 3. Satz 3 verrechnet oder dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, der diese sofort an das Inkassobüro zu zahlen hat

9. Bei vollständiger Uneinbringlichkeit einer Forderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder des Wegzugs des Schuldners an einen unbekannten oder nicht in Deutschland befindlichen Aufenthaltsort oder bei fehlendem Gerichtsstand des Schuldners in Deutschland, sind vom Auftraggeber lediglich Pauschalgebühren entsprechend folgender Vergütungsliste gegenüber dem Inkassobüro zu übernehmen:

Forderungen bis €50,00
€5,00
Forderungen von €51,00 bis €250,00
€10,00
Forderungen von €251,00 bis €500,00
€17,50
Forderungen über €500,00
€25,00

Die Pauschalierung der Gebühren nach Punkt 9. gilt ebenso, wenn die Forderung bestritten wird, so dass zur Durchsetzung der Forderung ein streitiges Gerichtsverfahren erforderlich ist, oder der Auftraggeber einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung beauftragt. Dieser wird dazu auch von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Inkassobüro befreit.

10. Das Inkassobüro betreut nach Absprache mit dem Auftraggeber das gerichtliche Mahnverfahren und erhält hierfür eine Pauschale von € 20,--. Anfallende Barauslagen (bspw. Auskunftskosten, Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie bspw. Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten etc.) werden vom Auftraggeber getragen.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Auftragserteilung jeglichen Kontakt mit dem Schuldner wegen der einzutreibenden Forderung zu unterlassen, d.h. nicht mehr mit ihm zu korrespondieren, zu verhandeln und keine neuen gerichtlichen Schritte einzuleiten, ohne vorher das Einverständnis des Inkassobüros eingeholt zu haben. Soweit der Auftraggeber (bspw. Steuerberater, Heilberufe) gegenüber seinem Schuldner einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, sichert der Auftraggeber zu, dass er gegenüber dem Schuldner die Zustimmung eingeholt hat, die für die Forderungseintreibung notwendigen Informationen und Daten an das Inkassobüro zwecks Betreibung weiterzuleiten.

12. Bei Verstoß gegen Punkt 11. der AGB, insbesondere Abschluss von eigenmächtigen Vergleichen ohne Einverständnis des Inkassobüros, Einschaltung eines weiteren Inkassobüros trotz laufendem Auftrag oder bei unrichtigen oder unvollständigen Informationen vom Auftraggeber über die Forderung, die zur Uneinbringlichkeit dieser führen, kann das Inkassobüro die angelasteten Inkassokosten, sowie die bis dahin angefallenen Fremdkosten zur Gänze verlangen und behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor.

13. Für eintretende Verjährung nach Auftragsannahme durch das Inkassobüro wird gegenüber kaufmännischen Auftraggebern keine Haftung übernommen.

14. Das Inkassobüro haftet im Übrigen – soweit rechtlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

15. Für vor Auftragserteilung verjährte Forderungen oder Forderungen, die vor Auftragserteilung bereits rechtshängig waren oder sind oder für titulierte Forderungen erhält das Inkassobüro vom Auftraggeber eine Provision von 30 % von allen zu seinen Gunsten eingehenden Geldern (auch bei Zahlungen laut Punkt 6). Die Pauschalierung der Gebühren gemäß Punkt 9 findet bei diesen Forderungen ebenfalls Anwendung. Die Kostenübernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtsbzw. Gerichtvollzieherkosten obliegt dem Auftrageber und richtet sich bei diesen Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften

16. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf eine bereits zurückliegende oder bestehende Gerichtsanhängigkeit der Forderung hinzuweisen. Bei Unterlassung dieser Obliegenheit haftet der Auftraggeber für die dem Schuldner angelasteten Inkassokosten und etwaige angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sowie für etwaige weitere Schäden, die dem Inkassobüro entstehen.

17.Im Rahmen der Datenschutzgesetze ist das Inkassobüro berechtigt, alle erforderlichen bzw. anfallenden Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und zu speichern. Nach Abschluss des Verfahrens hat das Inkassobüro das Recht, die Daten und Akten des Betreibungsfalles zu vernichten.

18. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Inkassobüros ist München. Als Gerichtsstand für jegliche gerichtliche Auseinandersetzung zwischen kaufmännischen Auftraggebern und dem Inkassobüro wird München vereinbart.

19. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

20. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Schriftformabrede selbst.

21. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der wirksamen Regelung soll eine solche treten, die dem Inhalt der unwirksamen Regelung rechtlich wie wirtschaftlich entspricht oder möglichst nahe kommt..

22. Alle o. g. Preise und Kosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stand März 2008
Sie können unsere AGB als PDF hier downloaden.